"Angemessenheitskriterien" nach LkSG in der Plattform

Erstellt von Miriam Gogel, Geändert am Do, 23 Mai um 1:42 NACHMITTAGS von Anna Kurth

Für die "Angemessenheitskriterien" nach LkSG stehen in der Plattform folgende Daten zur Verfügung:


  • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
    • Länder und Branchenrisiken
    • Anzahl an Mitarbeitenden


  • Einflussvermögen
    • Ihr PO-Spend an den Lieferanten / gesamter Umsatz des Lieferanten
    • Lieferkettenstufe


  • Schwere und Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht
    • Anzahl der Mitarbeitenden (Schwere: Anzahl der Betroffenen)
    • Maturity Assessment Score bzw. Risikoscore in den jeweiligen Risikokategorien (Wahrscheinlichkeit)


Für weitere Informationen zu den Angemessenheitskriterien, siehe BAFA-Handreichung zur Angemessenheit: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/handreichung_angemessenheit.html?nn=1469788

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