Für die "Angemessenheitskriterien" nach LkSG stehen in der Plattform folgende Daten zur Verfügung:
- Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
- Länder und Branchenrisiken
- Anzahl an Mitarbeitenden
- Einflussvermögen
- Ihr PO-Spend an den Lieferanten / gesamter Umsatz des Lieferanten
- Lieferkettenstufe
- Schwere und Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen
oder einer umweltbezogenen Pflicht
- Anzahl der Mitarbeitenden (Schwere: Anzahl der Betroffenen)
- Maturity Assessment Score bzw. Risikoscore in den jeweiligen Risikokategorien (Wahrscheinlichkeit)
Für weitere Informationen zu den Angemessenheitskriterien, siehe BAFA-Handreichung zur Angemessenheit: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/handreichung_angemessenheit.html?nn=1469788
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