Kann ich auch meinen eigenen Geschäftsbereich nach LkSG analysieren?

Erstellt von Anna Kurth, Geändert am Do, 23 Mai um 1:41 NACHMITTAGS von Anna Kurth

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an den eigenen Geschäftsbereich strenger sind als an die Lieferanten (Erfüllungspflicht vs. Bemühenspflicht). Die in der Plattform ausgewerteten Informationen bieten eine Grundlage für diese Analyse, aber es sind weitere Schritte erforderlich (fragen Sie Ihre Compliance-Abteilung / Ihren beratenden Anwalt).


In der Plattform sind folgende Bereiche dem eigenen Geschäftsbereich zugeordnet:

  • Das eigene Unternehmensprofil
  • Ggf. eingeladene Tochtergesellschaften, die mit dem Tag "Tochtergesellschaft" markiert wurden



Voraussetzungen für eine Basisanalyse des eigenen Geschäftsbereichs sind:


  1. Eigenes Unternehmensprofil:
  • Alle Standorte des Unternehmens sind im Profil angelegt worden (nicht: Tochtergesellschaft mit separater, rechtlicher Einheit und deren Standorte).
  • Alle relevanten Geschäftsaktivitäten sind im Profil hinterlegt.
  • Maturity Assessment Themen, die für das LkSG relevant sind, sind beantwortet.


2. Tochtergesellschaften:

  • Haben sich registriert und mit der Muttergesellschaft verbunden (bzw. nicht-registrierte werden mittels Risiko Check bewertet).
  • Haben alle ihre Standorte zum Unternehmensprofil hinzugefügt.
    > Ggf. Anfrage zur Offenlegung der Standorte schicken.
  • Haben das Maturity Assessment beantwortet, falls die Themen anders als von der Mutter gesteuert wird und/oder ein hohes, abstraktes Risiko identifiziert wurde.


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